Aufstiegs BAföG

Das Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG – Aufstiegs BAföG)

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass gerade Erzieherinnen und Erzieher mehr als dringend benötigt werden. Ab dem 01.08.2020 ist das veränderte Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG – Aufstiegs-BAföG) in Kraft getreten. Hier werden angehende Erzieher und Erzieherinnen in der Vollzeitausbildung vom ersten Tag der Ausbildung an mit finanziellen Zuschüssen, die man nicht mehr zurückzahlen muss, gefördert (ab € 880/Monat).

Dieses Aufstiegs-BAföG richtet sich nicht nach dem Einkommen der Eltern und ist altersunabhängig. Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung. Besonders interessant ist dies neue Gesetz für Alleinerziehende, so gibt es hier Zuschüsse pro Kind. Verheiratete und Verpartnerte können ebenfalls von dem neuen Gesetz profitieren, wobei hier die Einkommenssituation geprüft wird. Die Zuschüsse sind altersunabhängig.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir!

Daniela Van Straelen

(Bildungsgangsleiterin Erzieher/in vollzeit, Daniela.van.Straelen@bkbleibergquelle.de)