Das Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG – Aufstiegs BAföG)

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass gerade Erzieherinnen und Erzieher mehr als dringend benötigt werden. Ab dem 01.08.2020 ist das veränderte Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG – Aufstiegs-BAföG) in Kraft getreten. Hier werden angehende Erzieher und Erzieherinnen in der Vollzeitausbildung vom ersten Tag der Ausbildung an mit finanziellen Zuschüssen, die man nicht mehr zurückzahlen muss, gefördert (ab € 880/Monat).

Dieses Aufstiegs-BAföG richtet sich nicht nach dem Einkommen der Eltern und ist altersunabhängig. Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung. Besonders interessant ist dies neue Gesetz für Alleinerziehende, so gibt es hier Zuschüsse pro Kind. Verheiratete und Verpartnerte können ebenfalls von dem neuen Gesetz profitieren, wobei hier die Einkommenssituation geprüft wird. Die Zuschüsse sind altersunabhängig.

 

Informationen, wenn Sie bereits angemeldet sind
und eine Zusage für einen Schulplatz haben:

Das Aufstiegs-BAföG können Sie nur beantragen, wenn Sie in die Fachschule für Sozialpädagogik- Ausbildung zur Erzieher/in (Vollzeitform) gehen.

Für diese Ausbildung gibt es zwei Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Sie können entweder Schülerbafög oder Aufstiegsbafög beantragen.

Beide gewähren Ihnen einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

An dieser Stelle haben wir für Sie die entsprechenden Formblätter für das Aufstiegsbafög hinterlegt, da dies in den meisten Fällen die bessere Förderung ist.
Einige Punkte haben wir für Sie schon ausgefüllt. Das Formblatt B und das Formblatt Z haben Sie ausgefüllt von der Schule bekommen.

Bitte schauen sie sich die Informationen auf der entsprechenden Seite (aufstiegs-bafoeg.de) gut an.
Insbesondere die Fehlzeitenregelungen, die eine Rückzahlung zur Folge hätte.

Falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben und Zeugnisse aus einem anderen Land einreichen müssen,
müssen diese Zeugnisse in Deutschland offiziell anerkannt worden sein.

Den Antrag auf Aufstiegs BAföG reichen Sie bitte direkt auf dem Postweg bei der Bezirksregierung Köln ein:

siehe Merkblatt (“Tipps zur Antragsstellung”) oder digital unter https://afbg-digital.de/start.

Für Fragen steht Ihnen unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Szymanski, gerne zur Verfügung.
Sie erreichen sie vormittags, außer mittwochs unter 02051 255 417 oder per Mail jutta.szymanski@bkbleibergquelle.de

 

Formulare für Neueinsteiger im Schuljahr 2026-2027: