Schüler BAföG

Schüler BAföG

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist und die/ der Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (zum Beispiel Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt.

In bestimmten Fällen kann Ausbildungsförderung zudem nur dann geleistet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir,

Jutta Szymanski (Schulsozialarbeiterin, jutta.szymanski@bkbleibergquelle.de)